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   BFH, 13.06.1991 - II S 4/91   

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https://dejure.org/1991,11671
BFH, 13.06.1991 - II S 4/91 (https://dejure.org/1991,11671)
BFH, Entscheidung vom 13.06.1991 - II S 4/91 (https://dejure.org/1991,11671)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - II S 4/91 (https://dejure.org/1991,11671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei nicht erkennbaren Mängeln der anzugreifenden Urteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.01.1991 - II S 17/90

    Zulässigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle einer Nichtvertretung

    Auszug aus BFH, 13.06.1991 - II S 4/91
    Der Antrag ist zulässig (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991; 338) aber unbegründet, weil die vom Kläger beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Satz 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO - i. V. m. § 142 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).

    Das sind, weil das FG die Revision nicht zugelassen hat, im vorliegenden Fall die zulassungsfreie Verfahrensrevision gemäß § 116 Abs. 1 FGO sowie die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 FGO (Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG - vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1991 II S 15/90, BStBl II 1991, 366, und in BFH/NV 1991, 338).

  • BFH, 23.01.1991 - II S 15/90

    Rechtsmittel, das zum erstrebten Erfolg führen kann, bei Prüfung des

    Auszug aus BFH, 13.06.1991 - II S 4/91
    Das sind, weil das FG die Revision nicht zugelassen hat, im vorliegenden Fall die zulassungsfreie Verfahrensrevision gemäß § 116 Abs. 1 FGO sowie die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 FGO (Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG - vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1991 II S 15/90, BStBl II 1991, 366, und in BFH/NV 1991, 338).
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